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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00   

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https://dejure.org/2000,21863
OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00 (https://dejure.org/2000,21863)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.11.2000 - 5 L 8/00 (https://dejure.org/2000,21863)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. November 2000 - 5 L 8/00 (https://dejure.org/2000,21863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Geltung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit ; Schutz des Auszubildenden vor einer übereilten vertraglichen Bindung an Arbeitgeber und Ausbildungsstätte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00
    Die Frist des § 9 Abs. 2 PersVG LSA dient in erster Linie dazu, den Auszubildenden vor einer übereilten vertraglichen Bindung an Arbeitgeber und Ausbildungsstätte zu schützen (BVerwG, B. v. 2.11.1994 - 6 P 39/93 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 10).

    Der Sachverhalt bietet auch keine Anhaltspunkte für eine stillschweigende Vereinbarung von Antragsteller und Beteiligtem zu 1. innerhalb der Drei-Monats-Frist des Inhalts, dass das vorzeitig gestellte Weiterbeschäftigungsverlangen nunmehr als fristgerecht gestellt gelten solle (vgl. dazu BVerwG, B. 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, Buchholz 250, § 9 Nr. 10).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00
    Diese tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitgeber seinen Mitteilungspflichten gemäß § 9 Abs. 1 PersVG LSA fristgerecht genügt hat (BVerwG, B. v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 16).

    Doch kann ein Verhalten des Arbeitgebers nur dann als treuwidrig bezeichnet werden, wenn es darauf abzielt, den Auszubildenden von einer fristgerechten Wiederholung seines verfrühten Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die hieraus dem Auszubildenden entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und deren Abwendung dem Arbeitgeber möglich und zumutbar gewesen wäre (BVerwG, B. v. 9.10.1996 - 6 P 20.94 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00
    Wird der Antrag auf Weiterbeschäftigung vor Beginn der Drei-Monats-Frist gestellt, ist er nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam (BVerwG, U. v. 22.4.1987 - 6 P 15.83 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 4 u. B. v. 9.10.1996 - 6 P 21.94 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 17).
  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 8/00
    Wird der Antrag auf Weiterbeschäftigung vor Beginn der Drei-Monats-Frist gestellt, ist er nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam (BVerwG, U. v. 22.4.1987 - 6 P 15.83 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 4 u. B. v. 9.10.1996 - 6 P 21.94 -, Buchholz 250 § 9 Nr. 17).
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